Häufig gestellte Fragen zu Augenlaserbehandlungen
Wir verstehen, dass eine Augenlaserbehandlung viele Fragen aufwerfen kann. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen unserer Patienten. Wir möchten Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und sich bei uns gut aufgehoben zu fühlen.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Hier haben wir die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die unsere Patienten vor einer Augenlaserbehandlung haben. Sollten Sie weitere Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten?
Ab welchem Alter ist eine Behandlung möglich?
Welche allgemeinen Risiken gibt es?
Wie lange bin ich nach der OP eingeschränkt?
Wie lange hält das Ergebnis?
Was sollte ich am OP-Tag vermeiden (Make-up, Parfüm etc.)?
Bitte verzichten Sie am OP-Tag auf Make-up, Parfüm, Haarspray und Gesichtscremes. Auch auf das Tragen von Kontaktlinsen sollte vor dem Eingriff verzichtet werden. Wir geben Ihnen detaillierte Anweisungen für den OP-Tag.
Was passiert, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist?
Gibt es Ausschlusskriterien?
Was sind die Alternativen, wenn ich für keine OP geeignet bin?
Muss ich am OP-Tag nüchtern sein?
Reines Augenlasern (LASIK, PRK, SMILE) findet nur unter örtlicher Betäubung statt – hier ist Nüchternheit nicht nötig, leichte Mahlzeiten wie gewohnt sind ok. Nüchtern bleiben (kein Essen/Trinken vorher) ist nur erforderlich, wenn eine Sedierung oder ein intraokularer Eingriff mit Sedierungsoption geplant ist, z. B. bei ICL/RLE oder auf Wunsch bei starker Angst vor der Laser-OP.
Können beide Augen am selben Tag behandelt werden?
Ja, das ist der Regelfall. Bei modernen laserchirurgischen Verfahren wie SMILE oder LASIK werden routinemäßig beide Augen direkt nacheinander in einer Sitzung behandelt. Das spart Ihnen zusätzliche Wege, sorgt für eine gleichmäßige Erholung und ermöglicht es Ihnen, schon am nächsten Tag mit beiden Augen scharf zu sehen.
Ist die Behandlung schmerzhaft?
Die Sorge vor Schmerzen ist einer der häufigsten Gründe, warum Patienten den Eingriff aufschieben – doch wir können Sie beruhigen: Die Behandlung tut nicht weh. Durch die lokale Betäubung mit sanften Augentropfen ist die Augenoberfläche absolut unempfindlich.
Sollten Sie dennoch große Angst vor dem Moment des Eingriffs haben, lassen wir Sie damit nicht allein. Mit einer kurzen Sedierung (Dämmerschlaf) führen wir Sie in einen Zustand vollkommener Entspannung. Sie schlafen ruhig, während wir Ihre Augen korrigieren, und sind direkt nach dem Eingriff wieder fit. Sprechen Sie uns einfach im Vorfeld darauf an!
Wie lange bin ich krankgeschrieben bzw. muss ich Urlaub nehmen?
Da Laser-OP, ICL und RLE als "Wunschbehandlungen" ohne medizinische Notwendigkeit gelten, stellt die Krankenkasse in der Regel keine offizielle Krankschreibung (AU-Bescheinigung) aus. Patienten müssen die Ausfallzeit meist über Urlaubstage oder unbezahlte Freistellung abdecken.
Übliche Erholungszeiten:
- Büro-/Bildschirmarbeit: 1–5 Tage (Laser meist 1–3 Tage, ICL/RLE eher rund eine Woche)
- Handel/Verkauf/Dienstleistung: ca. 5–7 Tage
- Handwerk, Baustelle, körperliche Arbeit: 2–4 Wochen
- Berufskraftfahrer: 1–2 Wochen
Genaue Empfehlung gibt der Operateur je nach Heilungsverlauf und Beruf.
Gibt es Berufe, bei denen von einer Augen-OP eher abzuraten ist (z. B. Piloten, Berufskraftfahrer)?
Von einer Behandlung abzuraten ist in der Regel nicht nötig, allerdings müssen bei bestimmten Berufsgruppen gesetzliche Vorgaben, Heilungsphasen und das richtige OP-Verfahren beachtet werden:
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Piloten und Fluglotsen: Eine operative Sehfehlerkorrektur ist laut den Richtlinien des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und der EASA grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten strenge Grenzwerte für die Ausgangsfehlsichtigkeit vor der OP. Zudem gibt es nach dem Eingriff eine gesetzliche Sperrfrist (oft mehrere Monate), in der die Flugtauglichkeit ruht, bis die Sehkraft absolut stabil und frei von Nebenwirkungen (wie Halos oder Blendungen bei Nacht) ist.
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Berufskraftfahrer (Lkw, Bus, Taxi): Für die Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheins oder der Führerscheinklassen C/D gelten hohe Anforderungen an das Dämmerungs- und Kontrastsehen. Nach einer OP muss die Sehschärfe stabil nachgewiesen werden. Hier sind moderne, gewebeschonende Verfahren wie SMILE oft von Vorteil, da sie das Risiko für nächtliche Blendeffekte minimieren.
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Berufe mit körperlichem Risiko (Polizei, Feuerwehr, Leistungssportler, Handwerker): Bei Berufen, bei denen es zu Schlägen aufs Auge oder starker Staubbelastung kommen kann, ist von klassischen Flap-Verfahren (wie der herkömmlichen LASIK) eher abzuraten. Das Risiko, dass der Hornhaut-Flap mechanisch verschoben wird, ist hier zu hoch. Für diese Gruppen sind SMILE (Schnittfreie Schlüsselloch-Methode) oder eine Oberflächenbehandlung (PRK/LASEK) die deutlich sicherere Wahl.
Beeinflussen Rauchen, Alkohol oder bestimmte Medikamente die Heilung?
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Ihre Augengesundheit ist uns wichtig. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch.